EuGH: Sensations-Urteil

Urteil vom 9. September 2021: Ausstieg aus Autokrediten und anderen Verbraucherdarlehen

  • Sensations-Urteil bringt Verbrauchern gezahlte Raten & Anzahlung zurück!
  • Offensichtlich Millionen Autokreditverträge hinfällig
  • Unsere kostenfreie Vorlage hilft beim Widerruf

Mit einem sensationellen Urteil (AZ: C-33/20, C-155/20 u. C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Verbraucherrechte bei Kreditverträgen gestärkt: Selbst wenn der Vertragsabschluss bereits viele Jahre zurückliegt, können die meisten Kunden deshalb jetzt immer noch ihren Vertrag widerrufen. Damit sind offensichtlich Millionen Autokreditverträge hinfällig. Wo sind die Vorteile?

Sind die Kreditzinsen in Ihrem aktuellen Vertrag hoch, lohnt es sich einen neuen abzuschließen – zu deutlich niedrigeren Zinsen. Vielleicht haben sich auch Ihre Lebensumstände geändert und sie möchten sich aus dem Darlehensvertrag lösen. Wichtig: Zwar ging es beim EuGH aktuell um einen Autokredit, das Urteil gilt aber genauso für jeden anderen Kreditvertrag, etwa für die neue Küche, die Waschmaschine oder eine Ferienreise. Allerdings nicht für Immobilienkredite.

Die Richter entschieden, dass Kreditverträge auch für Durchschnittsverbraucher ohne Fachkenntnisse im Finanzbereich leicht verständlich sein müssen. Das ist in vielen Verträgen nicht der Fall. Deshalb gilt die von den Banken und Sparkassen meistens verwendete Widerrufsregelung nicht. Sie sieht eine Frist von 14 Tagen vor. Das ist jetzt hinfällig.

Ein Widerruf bedeutet, die Kunden müssen so gestellt werden, als sei der Vertrag nie zustande gekommen. Es ist also unter Umständen sogar möglich, dass Sie auch bei einem vorzeitig gekündigten Kredit eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern können. Es geht also manchmal um mehrere Tausend Euro. Nutzen Sie die Chance. Allerdings sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor Sie jetzt Ihren Vertrag widerrufen. Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenfreie Erstberatung.

Der anschließende Widerruf kann mit unserem kostenfreien Widerrufsmuster erklärt werden, das Sie hier herunterladen können.

Wir empfehlen aber ausdrücklich, vor der Versendung eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Kostenfreies Widerrufsmuster

Unser kostenfreies Widerrufsmuster können sie bequem hier herunterladen.

Bitte unbedingt beachten:

  1. Bevor Sie den Widerspruch abschicken
    1. Widerrufen Sie Ihren Vertrag nicht voreilig! Wir empfehlen dringend, vorab eine kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Dr. Ehlers in Anspruch zu nehmen. Im Einzelfall kann es rechtlich und wirtschaftlich günstiger sein, den Vertrag NICHT zu widerrufen.
    2. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja sollte vorher sicher sein, dass Ihre Versicherung die Kosten dieses Vorgangs deckt. Wenn nicht, sollten Sie sich zusätzlich vor dem Widerruf auch zu den Kosten und zum ggf. möglichen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beraten lassen.
  2. Zur Formulierung des Widerspruchs:
    Wenn Sie sich – nach reiflicher Überlegung und nach fachkundiger anwaltlicher Beratung – zum Widerspruch entschieden haben, beachten Sie bitte Folgendes:

    1. Sie können den Widerruf gegenüber der in der Widerrufsbelehrung genannten Adresse erklären.
    2. Der Widerruf sollte von allen Darlehensnehmern unterzeichnet werden. Passen Sie die Formulierungen an den rot markierten Stellen entsprechend an. Ersetzen Sie „hier Name Darlehensnehmer 1 eintragen“ durch den jeweiligen Vor- und Nachnamen des Darlehensnehmers. Gibt es nur einen Darlehensnehmer, löschen Sie das Feld für den 2. Darlehensnehmer einfach raus.
    3. Die Formulierung „sowie den damit verbundenen Kaufvertrag“ ist nur erforder­lich, wenn mit dem Darlehen eine bestimmte Sache finanziert wurde, zum Beispiel der Erwerb eines Autos.
    4. Schicken Sie den Widerruf so ab, dass der Versand Ihrer Widerrufserklärung nachweisbar ist. Wir empfehlen den Versand vorab per Fax (bitte Faxbericht sorgfältig aufbewahren!) und im Nachgang die Versendung per Post.
      Haben Sie kein Fax, verschicken Sie den Widerruf bitte als Einwurf­einschreiben.
    5. In jedem Fall fertigen Sie sich bitte vor dem Versand eine Kopie oder einen Scan des unterzeichneten Widerrufs an, damit Sie nachweisen können, welchen exakten Wortlaut Sie tatsächlich auf den Weg gebracht haben.

Fragebogen zum Download

Wenn Sie Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Finanzierung Ihres Fahrzeuges prüfen lassen wollen.

Fragebogen zum Download

Wenn Sie einen Kredit (Immobiliardarlehen / Konsumentenkredit) widerrufen wollen (außer Kfz, dann bitte „Fragebogen Kfz-Rückgabe“).

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