Abgasmanipulation bei Fiat

Verdacht auf Abgasmanipulation bei Fiat

  • Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug
  • Auch Wohnmobile auf Ducato-Basis betroffen
  • Kunden können möglicherweise Schadensersatz verlangen

Auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht mittlerweile unter Verdacht, die Abgaswerte seiner Dieselmotoren manipuliert zu haben. Es geht um verschiedene Modelle des FCA-Konzerns der Baujahre 2014 bis 2019 mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Betroffen sind neben Fiat selbst auch die Marken Jeep, Alfa Romeo und Iveco, sowie Wohnmobile auf Basis des Ducato. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Sommer 2020 wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Der Vorwurf auch hier: Unzulässige Abschalteinrichtungen.

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Im Juli 2020 haben Ermittler den Sitz von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Deutschland durchsucht. Außerdem die Schwesterfirma Iveco in Ulm sowie weitere Standorte in Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. und Iveco Magirus AG. Der Vorwurf: Unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren. Gegenstand der Ermittlungen sind Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019. Welche Modelle es konkret betrifft, hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht mitgeteilt.

Bekannt ist bisher, dass es um Motoren der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 geht, insbesondere um die Diesel 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet , 1,6 Liter Multijet,; 1,6 Liter, 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter, 2,2 Liter Multijet II, 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet und 3,0 Liter. Die Motoren sind in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Modellen vom Kleinwagen bis zum Transporter verbaut, außerdem in Fahrzeugen von Iveco. Betroffen sind insgesamt mehr als 200.000 Autos, darunter auch viele Wohnmobile. Dieselmotoren der Normen Euro 6d oder Euro 6dtemp stehen nicht in Verdacht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat auch bislang noch keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Dennoch empfiehlt auch der ADAC Besitzern von Neufahrzeugen des FCA-Konzerns, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist, anwaltlichen Rat einzuholen. Denn grundsätzlich gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Damit haben Sie gegenüber dem Verkäufer unter anderem Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb von maximal zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Wenn die Haftungsfrist demnächst abläuft, sollten Sie jetzt rechtzeitig eine Verlängerung bzw. eine Verjährungshemmung vereinbaren. Gleiches gilt auch für Käufer von gebrauchten Fahrzeugen, die sich noch innerhalb der Haftungsfrist für Sachmängel befinden. Hier ist die Frist allerdings beim Kauf vom Händler meistens auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. Wenn sich der Manipulationsverdacht bestätigt, kommen Schadensersatzansprüche gegen FCA selbst in Betracht. Das ist vor allem für Besitzer älterer Fahrzeuge interessant sein, die wegen der Verjährung keine Sachmängelrechte mehr geltend machen können.

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Die Kanzlei Dr. Ehlers bietet Betroffenen eine Prüfung individueller Ansprüche an. Ein Formular zur Kontaktaufnahme können Sie hier herunterladen. Über Kosten informieren wir, bevor diese entstehen.

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